Wer
  die
  Führerscheinklasse
  3
  bzw.
  EU-Klasse
  B
  besitzt,
  zwischen
  21
  und
  70 
  Jahren
  alt
  ist,
  zwei
  Jahre
  Fahrpraxis
  hat
  und
  die
  gesundheitlichen 
  Voraussetzungen erfüllt, ist der ideale Fahrer oder die ideale Fahrerin.
  Außerdem
  fordert
  die
  Fahrerlaubnisverordnung
  zum
  Führen
  eines 
  Bürgerbusses
  eine
  „Fahrerlaubnis
  zur
  Fahrgastbeförderung“.
  Dazu
  muss
  der 
  alte
  Führerschein
  auf
  die
  neuen
  EU-Klassen
  umgeschrieben
  werden
  und
  es 
  sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig.
  Hier entstehende Kosten werden durch die Stadt Overath übernommen.
  Durch
  eine
  Sonderregelung
  in
  NRW
  wurde
  sichergestellt,
  dass
  die
  eigentlich 
  für
  Berufskraftfahrer
  gedachte
  Fahrerlaubnisverordnung
  den
  speziellen 
  Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.
  Wenn
  Sie
  Interesse
  haben,
  als
  Fahrer/in
  bei
  uns 
  mitzumachen, schreiben Sie uns
 
 
  So können Sie Fahrer werden
 
 
  Sie haben Fragen?
  Vorstand
  Dieter Stephan
  Handy 0151 56271895
  info@Bürgerbus-
  overath.de